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   OLG Oldenburg, 19.03.2014 - 5 U 1/12   

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https://dejure.org/2014,9526
OLG Oldenburg, 19.03.2014 - 5 U 1/12 (https://dejure.org/2014,9526)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.03.2014 - 5 U 1/12 (https://dejure.org/2014,9526)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. März 2014 - 5 U 1/12 (https://dejure.org/2014,9526)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung des Einwandes der hypothetischen Einwilligung im Arzthaftungsprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3
    Geltendmachung des Einwandes der hypothetischen Einwilligung im Arzthaftungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Patienten wegen Aufklärungsmängeln

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Patienten wegen Aufklärungsmängeln

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07

    Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2014 - 5 U 1/12
    Erst wenn die Behandlungsseite substanziiert vorgetragen hat, dass der Patient den Eingriff bei ordnungsgemäßer Aufklärung in der gleichen Weise hätte durchführen lassen, muss der Patient darlegen, dass er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem Entscheidungskonflikt darüber befunden hätte, ob er den tatsächlich durchgeführten Eingriff vornehmen lassen sollte (vgl. BGH, NJW 2009, S. 1209, 1211, Tz. 22; Senat, Urteil vom 04.07.2007, Az.: 5 U 106/06, Tz. 26, zitiert nach juris, jeweils m. w. N.).

    Dieser Vortrag stellt sich zwar als ein neues Verteidigungsmittel im Sinne des § 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO dar (vgl. BGH, NJW 2009, S. 1209, 1211, Tz. 22).

  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2014 - 5 U 1/12
    Das von den Beklagten zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 1991 - Az.: VI ZR 102/90 - weist sogar in die gegenteilige Richtung.

    Dann aber liege es umso näher, dass der Patient Umstände, " die bei einer sachverständigen Beurteilung zu seinen Gunsten hervortreten ", auch ohne dahingehende ausdrückliche Erklärung in sein Klagevorbringen aufnehme (NJW 1991, S. 1541, 1542).

  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2014 - 5 U 1/12
    Hinzutreten muss vielmehr die Kenntnis, dass der Schaden nicht auf einem Behandlungsfehler beruht, sondern eine spezifische Komplikation der medizinischen Behandlung ist, über die der Patient hätte aufgeklärt werden müssen (vgl. BGH, NJW 2007, S. 217, 220, Tz. 23 m. w. N.).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2014 - 5 U 1/12
    Nach Ansicht des Senats lässt sie sich insbesondere nicht auf die Judikatur des Bundesgerichtshofs stützen, wonach eine Partei sich die bei einer Beweisaufnahme zu Tage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu eigen macht (vgl. BGH, NJW-RR 2010, S. 495, Tz. 5 m. w. N.).
  • BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06

    Arzthaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung vor dem ersten Einsatz eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2014 - 5 U 1/12
    Er ist mit dem Beweis für seine Behauptung, dass der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt haben würde, allerdings nur zu belasten, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass er, wären ihm die Risiken der Behandlung hinreichend verdeutlicht worden, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, wobei an die Substanziierungspflicht zur Darlegung eines solchen Konflikts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH, NJW 2007, S. 2771, 2772, Tz. 17 m. w. N.).
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 189/93

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Arztes; Verjährung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2014 - 5 U 1/12
    Dazu muss er nicht nur die wesentlichen Umstände des Behandlungsverlaufs kennen, sondern auch Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, aus denen sich für ihn als medizinischen Laien ergibt, dass der behandelnde Arzt von dem üblichen Vorgehen abgewichen ist oder Maßnahmen nicht getroffen hat, die nach dem ärztlichen Standard zur Vermeidung oder Beherrschung von Komplikationen erforderlich waren (vgl. BGH, NJW 1995, S. 776, 777 f. mit w. N.).
  • OLG Oldenburg, 04.07.2007 - 5 U 106/06

    Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers im Rahmen einer zerebralen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2014 - 5 U 1/12
    Erst wenn die Behandlungsseite substanziiert vorgetragen hat, dass der Patient den Eingriff bei ordnungsgemäßer Aufklärung in der gleichen Weise hätte durchführen lassen, muss der Patient darlegen, dass er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem Entscheidungskonflikt darüber befunden hätte, ob er den tatsächlich durchgeführten Eingriff vornehmen lassen sollte (vgl. BGH, NJW 2009, S. 1209, 1211, Tz. 22; Senat, Urteil vom 04.07.2007, Az.: 5 U 106/06, Tz. 26, zitiert nach juris, jeweils m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 17.05.2017 - 5 U 114/15
    Deshalb bleibt es in der vorliegenden Konstellation bei dem Grundsatz, dass einer ordnungsgemäßen Dokumentation Glauben zu schenken ist (vgl. Senat, Urteil vom 19. März 2014, Az.: 5 U 1/12, Tz. 88, zitiert nach juris; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn. D 202 m. w. N.).
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